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Kursbestimmungen

  • Die Eltern übernehmen die volle Verantwortung für die Einschreibung der Kinder hinsichtlich Alter, Eignung und gesundheitlicher Risikofaktoren. Gesundheitliche Risikofaktoren sind selbständig vorher mit dem Kinderarzt abzuwägen, da bei Einschreibung von einer völligen Sportgesundheit ausgegangen wird. Bei einer unmittelbar angezeigten und nachgewiesenen Krankschreibung von mehr als 3 aufeinander folgenden Kurstagen wird NATSENS® ein Angebot zur Regulierung von Fehleinheiten unterbreiten. Einzelfehleinheiten können zu ausgeschriebenen Kompensationsterminen abgegolten werden. Dafür ist eine schriftliche Anmeldung nötig. Ein grundsätzlicher Anspruch ist daraus nicht ableitbar. Aus versicherungsrechtlichen Gründen müssen die Kursteilnehmer dafür aber aktiv eingeschrieben sein. Zum Kalender- bzw. Schuljahresende sowie bei Kurswechseln werden alle ungenutzten Einheiten gestrichen. Die vor Kursbeginn zu entrichtenden Kursgebühren können nach Kursbeginn nicht, auch nicht teilweise rückvergütet werden. Dies gilt auch bei Nichterreichen des Kurszieles.
  • Die Schwimmschule behält sich vor, Kinder mit fehlender Eignung hinsichtlich kognitivem Vermögen, physiologischer Voraussetzungen, schwimmhallen- und gruppengerechtem Verhalten, abweichender Zielausrichtung sowie fehlender Motivation, ausgeprägter Wasserangst und falschen Zugangsbedingungen (z.B. falsche Geburtsdatenangabe) ohne Abfindung aus dem Kurs zu verweisen.
  • Da wir keine Einzelbetreuung in diesem Kurssystem anbieten, sind die Eltern bei ausgeprägter Wasserangst der Kinder verpflichtet, geeignete Wassergewöhnungsmaßnahmen dem Kursgeschehen vorzuschalten.
  • Eine Garantie für das Erreichen des Kurszieles (Seepferdchen u.a.) kann von der Firma NATSENS®, wie bei allen anderen Bildungsmaßnahmen, nicht gegeben werden. Außerdem werden Schwimmabzeichen nur bei akzeptabler Technik und deren Stabilität vergeben.
  • Das Verbleiben in der Halle sowie das direkte Eingreifen der Eltern/Betreuer in das Kursgeschehen am Beckenrand ist nicht gestattet. Unmittelbar nach Kursende müssen die Kursteilnehmer und deren Begleiter die Schwimmhalle verlassen. Abweichungen und Nichteinhaltung kann zum Kursausschluss ohne Abfindung führen.
  • Die Festlegung der methodischen Schritte innerhalb des Kurssystems und das Maß der individuellen Förderung Einzelner obliegt einzig den speziell ausgebildeten Kursleitern. Nichtanerkennung und Eingriff in das Kursgeschehen kann zum Kursverweis ohne Abfindung führen.
  • Die Eltern/Betreuer erklären sich damit einverstanden, dass Foto- und Datenmaterial (Kursstatistik u.a.) aus dem Kursgeschehen veröffentlicht werden kann. Datenschutzrechtliche Belange bleiben davon aber unberührt.

Wir haben neue Kurse ab Mai für unsere interessierten Lernanfänger veröffentlicht (W-Kurse, G-Kurse)!